Am 9. Juni 2024 stimmte die Schweiz über das Gesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ab. Damit verbessern sich auch die Rahmenbedingungen für den Bau von Batteriespeichern, da zum ersten Mal Netzentgelte entfallen.
Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zielt darauf ab, den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Es schafft die Voraussetzungen für die Schweiz innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre mehr Strom aus einheimischen Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse zu erzeugen. Das Ziel ist eine weitgehend unabhängige Stromversorgung, die möglichst wenig auf Importe angewiesen ist.
Die Ausbauziele sind ambitioniert: Bis 2035 sollen erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) jährlich 35 Terawattstunden Strom liefern, im Vergleich zu den derzeitigen 5 TWh. Die Produktion der Wasserkraftanlagen soll bis 2035 auf 37,9 TWh gesteigert werden (heute 35,7). Zum Vergleich: Alle Schweizer Kernkraftwerke erzeugen zusammen etwa 22 Terawattstunden Strom pro Jahr. Im Jahr 2022 hat die Schweiz insgesamt 57 Terawattstunden Strom verbraucht.
Das Gesetz besteht aus einem ein Bündel von Massnahmen. Dazu gehören unter anderem eine längere Auszahlung von Fördergeldern, neue Regelungen für die Produktion, den Transport, die Speicherung und den Verbrauch von Strom. Ebenfalls gibt es Vereinfachung bei der Genehmigungsverfahren für neue Anlagen, um deren Bau zu beschleunigen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Ziele zur Reduzierung des Energie- und Stromverbrauchs.
Solarpanels stehen Im Zentrum beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Das neue Gesetz schafft weitere Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Obwohl das Potenzial für weitere Anlagen auf Dächern und Fassaden gross ist, wird es bisher nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft. Ein Nachteil kleinerer Anlagen ist die deutlich geringere Stromproduktion im Winter. Daher sind ergänzend grössere Anlagen geplant, insbesondere in alpinen Gebieten, um den Winterstrombedarf zu decken.
Auf den Dächern in der Schweiz hergestellte Solarstrom könnte künftig theoretisch den gesamten Schweizer Verbrauch decken. Allerdings reicht es nicht aus, nur von Frühling bis Herbs genug Strom zu haben. Neben alpinen Anlagen und Windkraft sind vor allem Speicherlösungen entscheidend: Stauwerke, Wärmespeicher, Biomethanol und hier neu auch Batterien werden vorangetrieben.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Batterien zusammen mit den Speicherseen die durch Tageszeit und Wetter verursachten Schwankungen von Sonne und Wind ausgleichen. Neue Batterien haben geringere Verluste und bewältigen Tausende Lade- und Entladezyklen, ohne erheblich an Leistung zu verlieren.
Das neue Stromgesetz befreit die Betreiber von Batteriespeichers endlich von den doppelten Netzgebühren. Dezentrale Stromspeicher mit und ohne Endverbrauch müssen künftig kein Netzentgelt mehr bezahlen. Dies wird die intelligente Integration von stationären Batteriespeichern und Elektroauto-Batterien in das Energiesystem deutlich beschleunigen.
Neu vorgesehen sind auch «lokale Energiegemeinschaften» (LEG), die durch dezentrale Eigenproduktion und Speicher die Hauptnetze entlasten und die Versorgungssicherheit erhöhen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) erlauben den lokalen Handel mit Solarstrom unter Benutzung der Anschlussleitung und des öffentlichen Stromnetzes und damit die dezentrale Harmonisierung von Produktion, Speicherung und Verbrauch.
In den letzten zehn Jahren sind Batteriespeicher um mehr als 80 Prozent günstiger geworden, was sie wirtschaftlich immer attraktiver macht, um Mittagsspitzen zu speichern und den Bedarf nach Sonnenuntergang zu decken. Weitere Preisnachlässe sind in Sicht, sodass bald unter jedem Solardach eine Batterie stehen könnte. Das neue Stromgesetz trägt dazu bei, diese Entwicklung zu beschleunigen.